Zahnersatz: Heil- und Kostenplan
15.10.2010 05:09
Zahnersatz dient nicht nur der optischen Korrektur des Gebisses, es sichert auch die Funktion des Gebisses (Kau-Funktion) sowie die Sprachbildung. Zahnersatz kann festsitzend oder auswechselbar realisiert werden. Wenn es um "Zahnersatz" geht, dann wird es für die Betroffenen meist teuer und kompliziert.
Zu Beginn wird durch den Zahnarzt eine Planung erstellt, die vom Patienten unterzeichnet werden muss und neben den Kosten auch den medizinischen Befund der Zähne auch einen Plan für die Maßnahmen beinhaltet. Deshalb heisst diese Aufstellung mit Therapievorschlag auch "Heil- und Kostenplan".
Nach Unterzeichnung durch den Patienten wird der Heil- und Kostenplan die Krankenkasse des Versicherten übersendet und dort geprüft. Gleichzeitig wird auch festgestellt, welchen Betrag der Versicherte selbst übernehmen muss und in welcher Höhe der einen Zuschuss der Krankenkasse, den sogenannten Festzuschuss, erhält.
Die Prüfung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkassen stellt sicher, dass die Versicherten vor überhöhten Kosten geschützt werden, der Zahnarzt darf erst nach Genehmigung des Plans durch die Krankenkassen mit der Behandlung beginnen.
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