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Originalpräparat oder Generika

22.03.2010 12:03
Durch den steigenden Kostendruck im Gesundheitssystem rücken sogenannte Generika Medikamente immer stärker in den Fokus der Patienten und Gesundheitsmanager. Für den Patienten stellt sich die Frage was Generika Medikamente sind und ob sie die gleichen Effekte für die Gesundheit liefern und warum die Arzneimittel günstiger sind als die Originalpräparate. Per Definition sind Originalpräparate Arzneimittel die einzigartig auf dem Markt sind. Diese Einzigartigkeit wird durch ein bestehendes Patent sichergestellt. Das Patent schützt den Hersteller des Arzneimittels und verhindert, dass Nachahmer das Produkt auf den Markt bringen.

Vor dem Einsatz eines Wirkstoffes oder eines Arzneimittels muss der Hersteller in einer aufwändigen Testreihe die Unbedenklichkeit seines Produktes beweisen. Diese Zulassungsverfahren sind meist sehr aufwändig und damit auch sehr teuer. Nach einer erfolgreichen Zulassung hat der Hersteller ca. 10 Jahre Zeit das Originalpräparat exklusiv zu vertreiben. Hierbei verfolgt er im Regelfall eine Hochpreisstrategie, die dafür sorgen soll, dass die entstandenen Forschungskosten und die Entwicklungskosten gedeckt werden.

Nachdem das Patent abgelaufen ist, dürfen auch andere Anbieter den Wirkstoff oder das Medikament herstellen und vertreiben. In diesem Fall spricht man von einem Generikum oder mehreren Generika. Ein Generikum ist also ein Medikament oder Wirkstoff dessen Patentschutz abgelaufen ist und nun von mehreren Herstellern angeboten werden kann.

Da die Wirksamkeit des Wirkstoffs in der Vergangenheit schon bewiesen worden ist, ist die Umstellung von Originalpräparat auf ein Generikum in aller Regel problemlos möglich. Wichtig ist zu Wissen, dass in Deutschland selbstverständlich auch Generika eine Zulassung der verantwortlichen Behörden benötigen um auf den Markt zu kommen. Günstiger für den Patienten sind Generika im Allgemeinen, weil keine teueren Studien mehr erstellt werden müssen und auch keine Forschungskosten in den Endpreis einkalkuliert werden müssen. Ein bekanntes Beispiel für ein Generikum ist das Medikament Aspirin mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure welches von der Bayer AG entwickelt wurde. Nach Ablauf des Patentschutzes wird der Wirkstoff heute in vielen Generika, wie zum Beispiel ACC, eingesetzt.

Generika enthalten den gleichen Wirkstoff in gleicher Stärke und Qualität. Bei gleicher oder vergleichbarer Darreichungsform ist eine Umstellung auf billigere Generika Präparate möglich. Mittels Generika-Rabattverträgen versuchen die Krankenkassen inzwischen die Kosten im Gesundheitswesen unter Beibehaltung der Qualität zu senken.

Bei rezeptpflichtig verordneten Wirkstoffen sind die Apotheken verpflichtet, sofern verfügbar, günstigere Präparate auszugeben, falls der Arzt diesen Austausch nicht ausdrücklich untersagt. Besteht ein Generika-Rabattvertrag mit der Krankenkasse muss der Apotheker dieses Medikament übergeben. Gibt es keinen Rabattvertrag können diese Vorschriften dazu führen, dass man mit zwei identisch ausgestellten Rezepten zu verschiedenen Zeiten oder selbst in unterschiedlichen Apotheken Generika unterschiedlicher Hersteller bekommt. Gerade bei älteren Patienten kann das zu Verunsicherungen führen. Der verordnende Arzt hat jedoch die Möglichkeit auf dem Rezept Formular durch Ankreuzen des Kästchens aut idem (PDF Datei - Rezept Muster der Kassenärztlichen Bundesvereinigung) genau ein bestimmtes Präparat zu verschreiben.

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